Vermessungsbüro Willing
Das Vermessungsbüro Willing wurde am 01.01.1995, auf
freiberuflicher Basis nach EStG § 18, Vermessungsingenieur,
gegründet und unterliegt nicht der Pflicht zur Anmeldung
im Gewerbeamt.
Hauptschwerpunkt der Bürotätigkeit ist die Erbringung von
Vermessungsleistungen für Architekten, Bauingenieure, Behörden
und Bauunternehmen auf dem Gebiet der Entwurfsvermessung, Bauvermessung und sonstiger Vermessungsleistungen.
Katastervermessungen werden nicht erbracht.